Dienstag, 19. Mai 2020

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur strategischen Auslandsaufklärung des BND ist eher unspektakulär

Ok, spektakulär ist das Urteil[1] insofern, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals feststellte, dass Artikel 10 des Grundgesetzes, das private Kommunikation schützt, auch für Ausländer im Ausland gilt. Mir persönlich gefällt das nach wie vor nicht, aber das BVerfG hat das plausibel begründet, und sowohl ich als auch die Bundesregierung können damit wohl problemlos leben.

Denn -- und das ist der wesentliche Punkt des Urteils -- das BVerfG hat keinesfalls geurteilt, dass bei der strategischen Auslandsaufklärung die gleichen Maßstäbe angewandt werden müssen wie bei einer gezielten Überwachung im Inland. Das ist ausdrücklich nicht der Fall. Es muss keine individuelle G10-Genehmigung für jeden Selektor eingeholt werden. Das ist der Kernpunkt des Urteils, und hier haben die Snowden-Fans verloren, auch wenn sie es heute noch nicht wahrhaben wollen.

Im Kern geht es bei der Streitfrage darum, ob der BND massenhaft Daten abgreifen darf, und dann lediglich verpflichtet wird, diese ausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorgaben auswerten zu dürfen, oder -- wie der typische Snowden-Fan üblicherweise "argumentiert" -- dass der BND gar nicht erst in Besitz dieser Daten kommen darf, da er sie ja ohnehin, Gesetz hin oder her, nach Gutdünken missbrauchen würde. Und hier ist das Urteil eindeutig, selbst mit der Tatsache, dass die G10-Filter nicht zu 100% funktionieren, hat es kein prinzipielles Problem:

b) Gesetzlich ist klar vorzugeben, dass die Inlandskommunikation sowie erforderlichenfalls die Kommunikation, an der auf mindestens einer Seite Deutsche oder Inländer beteiligt sind, vor einer manuellen Auswertung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bestmöglich auszufiltern ist. Für Fälle, in denen das nicht gelingt, ist im Rahmen einer manuellen Sichtung prinzipiell deren unverzügliche Löschung sicherzustellen. Ausnahmen hiervon sind nur eng begrenzt möglich und gesetzlich zu regeln. 

Also selbst Ausnahmen sind möglich. Ich könnte mir als Ausnahme z. B. vorstellen, dass der BND unbeabsichtigt eine Inlandskommunikation abfängt, bei der es um ein Kapitalverbrechen geht, dass er dann das BKA informieren kann. Sehr vernünftig.

Auch ansonsten habe ich nichts in dem Urteil entdeckt, das mich erschrecken oder erschaudern ließe. Es ist weiterhin jede legitime Aufklärung erlaubt, es muss halt sauber gesetzlich kodiert, dokumentiert und auch parlamentarisch überwacht werden. Ich sage es immer wieder, die USA -- die uns ja in vielem immer wieder voraus sind -- haben solche Standards schon viel länger, sie funktionieren trotz Snowden-Unkenrufen sehr gut, und trotzdem sind deren Geheimdienste mächtig und liefern gute Ergebnisse. Ich sehe keinen Grund, warum wir uns nicht auch hier ein gutes Beispiel an den USA nehmen sollten. Und deshalb begrüsse auch ich dieses Urteil von heute ausdrücklich!

Die Bundesregierung muss nun ihre Hausaufgaben machen und einen neuen Gesetzesentwurf erarbeiten. Ich hoffe sie macht das schnell, bevor wir eventuell eine andere Regierung mit anderen Prioritäten haben. Und dann wird sich in der Praxis wenig ändern.