Samstag, 5. Oktober 2019

Pressefreiheit in Deutschland und den USA
(original gepostet 31.07.2019)


Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen +netzpolitik wegen des Verdachts auf Landesverrat sind derzeit in aller Munde. Das ist eine gute Gelegenheit, auf Unterschiede zwischen Deutschland und den USA hinzuweisen, und die unterschiedliche Gewichtung von Pressefreiheit ist ein solches Beispiel.

Es ist jedenfalls faszinierend: Die USA nahmen es klaglos hin, dass amerikanische Medien wie die Washington Post oder die New York Times geheimste Dokumente aus dem Fundus von Edward Snowden veröffentlichten, während in Deutschland nun gegen Netzpolitik.org wegen der Veröffentlichung vergleichsweise harmloser Dokumente (was seinerzeit auch kaum öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr) wegen Verdachts auf Landesverrat ermittelt wird.

Und man muss kein Jurist sein, um erkennen zu können, wo die unterschiedliche Gewichtung der Pressefreiheit herkommt. Dazu muss man nur einen Blick in die Verfassungen der beiden Länder werfen.


Im 1. Zusatartikel zur amerikanischen Verfassung heißt es:

Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.

Also: Der Kongress darf kein Gesetz verabschieden, das die Pressefreiheit einschränkt.
Klar und deutlich. Ende Gelände.


In Deutschland wird die Pressefreiheit durch Art. 5 Grundgesetz geschützt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Also: Einschränkungen zur Pressefreiheit findet man in den allgemeinen Gesetzen.
Und da könnte, zumindest theoretisch, jede beliebige Einschränkung drin stehen.


Und ja, mir gefällt die amerikanische Lösung besser. Deutlich besser.

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